Wissen, was Sie
kaufen.
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie entscheiden nicht nur Lage, Zustand und Kaufpreis. Auch die energetische Qualität des Gebäudes beeinflusst zukünftige Betriebskosten und notwendige Investitionen.
Wir unterstützen Sie dabei, den energetischen Zustand einer Immobilie vor dem Kauf fachlich einzuordnen. Dazu betrachten wir Gebäudehülle und Anlagentechnik, zeigen möglichen Sanierungsbedarf auf und bewerten, welche energetischen Maßnahmen perspektivisch sinnvoll sein können. Auch mögliche Förderungen und Anforderungen nach dem Eigentümerwechsel beziehen wir in unsere Beratung ein.
Energetische Fragen vor dem Immobilienkauf
Gerade bei älteren Bestandsgebäuden sind die energetischen Auswirkungen einer Kaufentscheidung für Interessenten häufig schwer einzuschätzen. Wie ist der energetische Zustand der Gebäudehülle? Ist die vorhandene Heizungsanlage langfristig geeignet? Welche Sanierungen könnten erforderlich werden und mit welchen Investitionen ist zu rechnen?
Hinzu kommen mögliche Förderprogramme und energetische Anforderungen, die nach einem Eigentümerwechsel relevant werden können.
Wir betrachten diese Fragestellungen gemeinsam und schaffen eine unabhängige Entscheidungsgrundlage, bevor Sie sich für den Kauf entscheiden.
Unser Leistungsspektrum
Je nach Gebäude und Fragestellung kann unsere energetische Kaufberatung unter anderem folgende Punkte umfassen:
- Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik
- Einordnung vorhandener Energieausweise und Verbrauchsdaten
- Identifikation energetischer Schwachstellen
- Einordnung möglicher Nachrüstpflichten
- Einschätzung sinnvoller Sanierungsmaßnahmen
- Überschlägige Einordnung der zu erwartenden Sanierungskosten
- Beratung zu möglichen Förderprogrammen
Umfang und Detailtiefe stimmen wir individuell auf das Gebäude und Ihre Kaufentscheidung ab.
Sanierungsbedarf und Wirtschaftlichkeit einordnen
Nicht jede technisch mögliche Sanierungsmaßnahme ist für jedes Gebäude gleichermaßen sinnvoll. Deshalb geben wir keine pauschalen Empfehlungen.
Wir betrachten den vorhandenen Gebäudestandard, die Anlagentechnik und deren Wechselwirkungen und zeigen auf, welche Maßnahmen für das konkrete Objekt sinnvoll sein können. Dabei berücksichtigen wir neben der energetischen Wirkung auch Investitionskosten, mögliche Förderungen und die langfristige Entwicklung des Gebäudes.
So erhalten Sie eine realistische Einschätzung der energetischen Folgekosten und können diese bereits vor dem Kauf in Ihre Entscheidung einbeziehen.
Verstehen. Planen. Umsetzen.
Zu Beginn klären wir, welche Fragen für Ihre Kaufentscheidung relevant sind und welche Unterlagen bereits vorliegen. Anschließend nehmen wir das Gebäude vor Ort auf und bewerten den energetischen Zustand von Gebäudehülle und Anlagentechnik.
Die Ergebnisse erläutern wir Ihnen verständlich und ordnen mögliche Sanierungsmaßnahmen, Investitionen und Fördermöglichkeiten ein. So erhalten Sie eine belastbare ingenieurtechnische Grundlage für Ihre Kaufentscheidung.
Unsere Beratung konzentriert sich dabei bewusst auf die energetische Bewertung. Eine allgemeine Immobilienbewertung, Schadensbegutachtung, Tragwerksprüfung oder rechtliche Kaufberatung ist nicht Bestandteil unserer Leistung.
Häufige Fragen.
Sie finden Ihre Frage nicht? Schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Frage stellen Welche Pflichten können nach dem Kauf eines älteren Hauses entstehen?
Nach dem Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses können Nachrüstpflichten entstehen, die innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang zu erfüllen sind. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG; bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) betrifft das vor allem die Dämmung einer bisher ungedämmten obersten Geschossdecke oder ersatzweise des Dachs (§ 35 GModG) sowie die Dämmung ungedämmter, zugänglicher Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen (§ 69 GModG).
Ob und in welchem Umfang das für Ihr Objekt gilt, hängt vom Gebäude, seinem Zustand und möglichen Ausnahmen ab. Wir prüfen das individuell für Ihr Objekt. Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt Ihres Erwerbs (Stand: 29.09.2026).
Muss ich nach dem Kauf sofort die Heizung austauschen?
In der Regel nicht. Eine Pflicht, die Heizung allein wegen ihres Alters auszutauschen, gibt es seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sind das frühere Betriebsverbot für ältere Heizkessel und die bisherige 65-Prozent-Vorgabe beim Heizungstausch in dieser Form entfallen.
Wenn Sie später eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbauen, gelten jedoch stufenweise Anforderungen: Ab 2029 muss ein Mindestanteil der Wärme aus klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan oder Bioöl stammen, beginnend mit 10 Prozent und bis 2040 steigend auf 60 Prozent (§ 43 GModG). Die Pflicht lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen auch anders erfüllen, etwa mit einer Wärmepumpen-Hybridheizung oder mit Solarthermie.
Das wirkt sich über Jahre auf die Betriebskosten aus und gehört deshalb in die Kaufentscheidung. Welche Anforderungen für Ihr Gebäude relevant sind, prüfen wir im Rahmen der energetischen Kaufberatung (Stand: 29.09.2026).
Bekomme ich vom Verkäufer einen Energieausweis, und worauf sollte ich achten?
Ja. Verkäufer oder Makler müssen potenziellen Käufern den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen; ein Abwarten auf eine Nachfrage genügt nicht. Vielen Privatverkäufern ist das nicht bewusst, doch Verstöße gegen diese Vorlagepflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ein Bedarfsausweis bewertet den energetischen Zustand rechnerisch anhand von Gebäudehülle und Anlagentechnik. Ein Verbrauchsausweis basiert dagegen wesentlich auf den tatsächlichen Verbräuchen der bisherigen Nutzer und wird damit stärker vom individuellen Nutzungsverhalten beeinflusst. Beide liefern wichtige Kennwerte, ersetzen bei einer Kaufentscheidung jedoch keine objektspezifische energetische Bewertung.
Energieausweis: Anlässe, Ausweisarten und Rechtsstand Lohnt sich die Beratung, wenn ich noch nicht sicher bin, ob ich die Immobilie kaufe?
Gerade vor der Kaufentscheidung kann eine energetische Beratung sinnvoll sein. Sie erhalten eine fachliche Einschätzung zum energetischen Zustand des Gebäudes, zu möglichen Sanierungsmaßnahmen und den damit verbundenen Investitionen. Auch Fördermöglichkeiten und mögliche Anforderungen nach dem Eigentümerwechsel werden berücksichtigt. So können Sie energetische Folgekosten frühzeitig in Ihre Kaufentscheidung und gegebenenfalls auch in die Kaufpreisverhandlung einbeziehen.
Erstellen Sie auch ein Bau- oder Kaufgutachten?
Nein. Unsere Kaufberatung konzentriert sich gezielt auf die energetische Bewertung der Immobilie. Wir beurteilen Gebäudehülle und Anlagentechnik und beraten zu energetischem Sanierungsbedarf, Fördermöglichkeiten und möglichen Anforderungen nach dem Eigentümerwechsel.
Eine Bewertung von Statik, Bauschäden, Feuchtigkeit oder Dachkonstruktion sowie eine rechtliche Prüfung des Immobilienkaufs ist nicht Bestandteil unserer Leistung. Hierfür empfehlen wir die Einbindung entsprechend qualifizierter Bausachverständiger, Fachplaner oder Juristen.
Erst verstehen.
Dann entscheiden.
Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos: Wir besprechen Ihr Anliegen, klären Ihre Ausgangssituation und stimmen die nächsten sinnvollen Schritte mit Ihnen ab. Online oder bei Ihnen vor Ort.