Datenerhebung und Energiebilanz
Verbrauchs- und Lastgangdaten, Standorte und Energieträger werden erfasst, plausibilisiert und zu einer Energiebilanz des Unternehmens zusammengeführt.
Wir führen Energieaudits nach DIN EN 16247-1 für Unternehmen mit einem oder mehreren Standorten durch. Dazu prüfen wir zunächst Auditpflicht und Fristen, legen den Bilanzierungsrahmen fest und erfassen Gebäude, Anlagen, Prozesse und Transport. Anschließend bewerten wir Einsparmaßnahmen technisch und wirtschaftlich, ordnen sie nach Priorität und dokumentieren die Ergebnisse im Auditbericht.
Verbrauchs- und Lastgangdaten, Standorte und Energieträger werden erfasst, plausibilisiert und zu einer Energiebilanz des Unternehmens zusammengeführt.
Wir ermitteln, auf welche Gebäude, Anlagen, Prozesse und Transporte der größte Teil des Verbrauchs entfällt, und untersuchen diese Bereiche vertieft.
Für die wesentlichen Energieeinsätze beschreiben wir Einsparmaßnahmen mit erwarteter Wirkung, technischen Voraussetzungen und Aufwand.
Investition, erwartete Einsparung und Wirtschaftlichkeit jeder Maßnahme werden nach einheitlichen, offengelegten Annahmen berechnet.
Kurzfristige Verbesserungen im Betrieb stehen getrennt von Investitionen, die weiter geplant werden sollten. Daraus ergibt sich eine begründete Reihenfolge.
Bilanzierungsrahmen, Datengrundlage, Analyse und Ergebnisse werden im Auditbericht nach DIN EN 16247-1 prüfbar dokumentiert.
Bilanzierungsrahmen und Datengrundlage werden zuerst geklärt. Danach folgen Begehung, Analyse und Abschlussbericht.
Wir klären Auditpflicht, Standorte und Fristen und plausibilisieren Verbräuche, Lastgänge, Gebäude, Anlagen sowie Prozesse.
Einsparansätze entwickeln und ihre technische sowie wirtschaftliche Tragfähigkeit untersuchen.
Ergebnisse im Abschlussgespräch erläutern und als Grundlage für Entscheidungen und weitere Planung dokumentieren.
Kein KMU ist grundsätzlich ein Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten oder mit mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz und zugleich mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme.
Ein eingerichtetes Energie- oder Umweltmanagementsystem stellt Nicht-KMU von der periodischen Auditpflicht frei (§ 8 Abs. 3 EDL-G). Nach dem BAFA-Merkblatt muss es mindestens 90 % des Gesamtenergieverbrauchs abdecken.
Strom, Wärme und Kraftstoffe gehören zusammen. Für die EnEfG-Schwellen zählt der Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Für die EDL-G-Bagatellregel ist der letzte vollständige Abrechnungszeitraum maßgeblich.
1 GWh = 1.000.000 kWh = 1.000 MWh.
Ergänzen Sie Beschäftigtenzahl sowie Umsatz oder Bilanzsumme. Ohne diese Angaben stuft der Rechner Ihr Unternehmen bewusst nicht als KMU oder Nicht-KMU ein.
Diese Einschätzung ist unverbindlich. Gern prüfen wir Unternehmensstruktur und Verbrauchsdaten genauer und besprechen das sinnvolle weitere Vorgehen.
Unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben, keine Rechtsberatung. Schwellenwerte nach geltendem Recht (EDL-G / EnEfG, Stand 30.09.2026, ohne Gewähr). Eine Novelle beider Gesetze liegt als Gesetzentwurf vor (BT-Drucksache 21/8027) und ist hier nicht eingerechnet. Die verbindliche Beurteilung erfolgt im Einzelfall.
Das Energieaudit soll nicht bei der formalen Pflichterfüllung enden. Wir machen Datengrundlage und Annahmen nachvollziehbar und trennen kurzfristige betriebliche Verbesserungen von Maßnahmen, die vertieft geplant werden sollten.
Förderprogramme, Normen und rechtliche Anforderungen können sich ändern. Welche Vorgaben für Ihr Vorhaben gelten, prüfen wir projektbezogen.
Qualifikationen & Mitgliedschaften