Zum Inhalt springen
Alle Leistungen
B1 DIN EN 16247-1 · EDL-G

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Wir führen Energieaudits nach DIN EN 16247-1 für Unternehmen mit einem oder mehreren Standorten durch. Dazu prüfen wir zunächst Auditpflicht und Fristen, legen den Bilanzierungsrahmen fest und erfassen Gebäude, Anlagen, Prozesse und Transport. Anschließend bewerten wir Einsparmaßnahmen technisch und wirtschaftlich, ordnen sie nach Priorität und dokumentieren die Ergebnisse im Auditbericht.

Rahmen
Unternehmen, Standorte und Energieeinsätze
Analyse
Gebäude, Anlagen, Prozesse und Transport
Ergebnis
Auditbericht und bewertete Maßnahmen
ENERGIEAUDIT / BILANZIERUNGSRAHMEN DIN EN 16247-1 STANDORT 01 ANLAGEN / PROZESSE ENERGIE- BILANZ wesentliche Einsätze AUDITBERICHT MASSNAHMEN · WIRTSCHAFTLICHKEIT ERGEBNIS BILANZ · WESENTLICHE VERBRAUCHER · EINSPARPOTENZIALE · BERICHT
Abb. B1 · Standorte und Energieeinsätze werden zur Bilanz, Maßnahmenbewertung und Auditdokumentation zusammengeführt.
Ergebnisse des Audits

Von der Energiebilanz bis zum prüfbaren Auditbericht.

01

Datenerhebung und Energiebilanz

Verbrauchs- und Lastgangdaten, Standorte und Energieträger werden erfasst, plausibilisiert und zu einer Energiebilanz des Unternehmens zusammengeführt.

02

Wesentliche Energieeinsätze

Wir ermitteln, auf welche Gebäude, Anlagen, Prozesse und Transporte der größte Teil des Verbrauchs entfällt, und untersuchen diese Bereiche vertieft.

03

Technische Maßnahmen

Für die wesentlichen Energieeinsätze beschreiben wir Einsparmaßnahmen mit erwarteter Wirkung, technischen Voraussetzungen und Aufwand.

04

Wirtschaftliche Einordnung

Investition, erwartete Einsparung und Wirtschaftlichkeit jeder Maßnahme werden nach einheitlichen, offengelegten Annahmen berechnet.

05

Priorisierung

Kurzfristige Verbesserungen im Betrieb stehen getrennt von Investitionen, die weiter geplant werden sollten. Daraus ergibt sich eine begründete Reihenfolge.

06

Auditbericht und Dokumentation

Bilanzierungsrahmen, Datengrundlage, Analyse und Ergebnisse werden im Auditbericht nach DIN EN 16247-1 prüfbar dokumentiert.

Auditablauf

Standorte, Daten, Maßnahmen und Bericht zusammenführen.

Bilanzierungsrahmen und Datengrundlage werden zuerst geklärt. Danach folgen Begehung, Analyse und Abschlussbericht.

  1. 01 · Verstehen

    Auditrahmen und Daten erfassen

    Wir klären Auditpflicht, Standorte und Fristen und plausibilisieren Verbräuche, Lastgänge, Gebäude, Anlagen sowie Prozesse.

  2. 02 · Planen

    Maßnahmen bewerten

    Einsparansätze entwickeln und ihre technische sowie wirtschaftliche Tragfähigkeit untersuchen.

  3. 03 · Umsetzen

    Bericht übergeben

    Ergebnisse im Abschlussgespräch erläutern und als Grundlage für Entscheidungen und weitere Planung dokumentieren.

Auditpflicht-Check

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Um welche Organisation geht es?
Größe (für die KMU-Einstufung)

Kein KMU ist grundsätzlich ein Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten oder mit mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz und zugleich mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme.

Energie- oder Umweltmanagementsystem vorhanden?

Ein eingerichtetes Energie- oder Umweltmanagementsystem stellt Nicht-KMU von der periodischen Auditpflicht frei (§ 8 Abs. 3 EDL-G). Nach dem BAFA-Merkblatt muss es mindestens 90 % des Gesamtenergieverbrauchs abdecken.

Gesamt-Endenergieverbrauch (kWh/Jahr)

Strom, Wärme und Kraftstoffe gehören zusammen. Für die EnEfG-Schwellen zählt der Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Für die EDL-G-Bagatellregel ist der letzte vollständige Abrechnungszeitraum maßgeblich.

1 GWh = 1.000.000 kWh = 1.000 MWh.

Ersteinschätzung

Noch keine belastbare Einstufung möglich

Ergänzen Sie Beschäftigtenzahl sowie Umsatz oder Bilanzsumme. Ohne diese Angaben stuft der Rechner Ihr Unternehmen bewusst nicht als KMU oder Nicht-KMU ein.

KMU-Status
unklar
Ø eingegeben
—

Für die Einstufung fehlen noch Angaben oder eine Einzelfallprüfung.

Diese Einschätzung ist unverbindlich. Gern prüfen wir Unternehmensstruktur und Verbrauchsdaten genauer und besprechen das sinnvolle weitere Vorgehen.

Erstgespräch anfragen →

Unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben, keine Rechtsberatung. Schwellenwerte nach geltendem Recht (EDL-G / EnEfG, Stand 30.09.2026, ohne Gewähr). Eine Novelle beider Gesetze liegt als Gesetzentwurf vor (BT-Drucksache 21/8027) und ist hier nicht eingerechnet. Die verbindliche Beurteilung erfolgt im Einzelfall.

Unser fachlicher Ansatz

Ein Auditbericht, mit dem weitergearbeitet werden kann.

Das Energieaudit soll nicht bei der formalen Pflichterfüllung enden. Wir machen Datengrundlage und Annahmen nachvollziehbar und trennen kurzfristige betriebliche Verbesserungen von Maßnahmen, die vertieft geplant werden sollten.

Besonders relevant bei

  • Unternehmen mit mehreren Standorten
  • Unvollständige oder verteilte Energiedaten
  • Priorisierung möglicher Investitionen

Förderprogramme, Normen und rechtliche Anforderungen können sich ändern. Welche Vorgaben für Ihr Vorhaben gelten, prüfen wir projektbezogen.

Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes

In der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste) geführt

Erstgespräch anfragen

Qualifikationen & Mitgliedschaften

  • Energieberater für Wohngebäude
  • Energieberater für Nichtwohngebäude
  • Energieaudit nach DIN EN 16247-1
  • Klimafreundlicher Neubau (KFN) mit QNG und LCA
  • VDI-Mitgliedschaft
  • Ingenieurkammer Thüringen
Fragen?
Wir melden uns zeitnah.
Rückruf Anfrage