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Unternehmenskunden, Kommunen & Bestandshalter

Energieberatung und technische Planung
für Unternehmen

Energetisch sinnvoll
und wirtschaftlich tragfähig.

Vom Energieaudit bis zur Auswertung von Verbrauchs- und Betriebsdaten: Wir beraten zu sinnvollen energetischen Maßnahmen, machen Kosten sichtbar und helfen Ihnen, Einspar- und Förderpotenziale zu nutzen. Damit unterstützen wir Unternehmen und Kommunen bei Entscheidungen, die technisch tragen und wirtschaftlich aufgehen.

+15,60+12,00+8,40+4,20±0,00−3,20ABCD6,006,006,00HEIZUNGLÜFTUNGWASSERSTROM
Abb. Gebäudeschnitt M 1:100
Wo wir ansetzen

Herausforderungen von Unternehmen.

Hohe Energiekosten im Bestand

Wir trennen Grundlast, Nutzungseinflüsse und technische Verluste und zeigen, an welchen Anlagen sich eine vertiefte Untersuchung lohnt.

Regulatorische Anforderungen

Wir ordnen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), CO₂-Kosten und eine mögliche Auditpflicht für die konkrete Ausgangslage ein und benennen Fristen sowie benötigte Nachweise.

Förderung nicht ausgeschöpft

BEG, BAFA EEW, KfW und Landesprogramme bleiben oft liegen. Wir identifizieren die passenden Programme und begleiten Sie früh durch Antrag und Nachweis, damit Fristen eingehalten werden. Einen Anspruch auf Fördermittel gibt es nicht, und manche Landestöpfe sind schnell erschöpft, umso wichtiger ist ein früher, sauberer Antrag.

Sanierungsstau im Portfolio

Bei begrenztem Budget ordnen wir Gebäude und Maßnahmen nach Investition, erwarteter Einsparung, Dringlichkeit und Fördermöglichkeit.

FAQ

Häufige Fragen.

Sie finden Ihre Frage nicht? Schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Frage stellen

Ist mein Unternehmen zum Energieaudit verpflichtet?

Die Auditpflicht nach EDL-G betrifft grundsätzlich Unternehmen, die nicht als KMU gelten. Maßgeblich sind unter anderem Beschäftigtenzahl, Umsatz, Bilanzsumme und bei verbundenen Unternehmen die gesamte Struktur. Im Rahmen der Beratung klären wir Sie über Ihre Pflichten und Möglichkeiten auf.

Eine Novelle von EDL-G und Energieeffizienzgesetz befindet sich im Gesetzgebungsverfahren (Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucksache 21/8027 vom 16.09.2026). Danach soll künftig der Energieverbrauch statt der Unternehmensgröße maßgeblich sein. Bis zum Inkrafttreten gilt die bisherige Regelung (Stand: 30.09.2026).

Wenn keine Auditpflicht besteht, kann ein freiwilliges Audit trotzdem sinnvoll sein. Verbräuche und Einsparpotenziale werden dadurch sichtbar und Investitionen in energetische Maßnahmen lassen sich wirtschaftlich bewerten. Solange keine Pflicht besteht, ist ein solches Audit zudem förderfähig.

Erste Einschätzung mit dem Auditpflicht-Check

Wie oft muss das Energieaudit wiederholt werden?

Für auditpflichtige Unternehmen ist das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 grundsätzlich alle vier Jahre zu wiederholen. Nach der Durchführung sind zudem die jeweils geltenden Meldepflichten zu beachten. Auf Wunsch unterstützen wir bei der Fristenüberwachung und erinnern rechtzeitig an anstehende Wiederholungen.

Was unterscheidet ein Energieaudit von einem Energiemanagementsystem?

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 analysiert den aktuellen Energiebedarf und schafft eine Ausgangsbasis für die Einsparpotenziale Ihres Unternehmens. Auf dieser Grundlage empfehlen wir energetisch und wirtschaftlich sinnvolle Einsparmaßnahmen.

Ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 verankert dagegen einen dauerhaften Verbesserungsprozess im Betrieb. Auch ein Umweltmanagementsystem nach EMAS kann diesen Zweck erfüllen und in bestimmten Fällen an die Stelle des Energieaudits treten.

Wir führen Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durch und beraten Sie zu Ihren gesetzlichen Pflichten. Die Einführung oder laufende Betreuung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 bieten wir nicht an.

Welche Förderung gibt es für Effizienzmaßnahmen im Unternehmen?

Wir prüfen gern individuell, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen bestehen. Häufig kommen dabei Förderprogramme des Bundes wie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) oder die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum Einsatz. Außerdem können Landesprogramme oder regionale Förderungen für Sie in Frage kommen. Wir prüfen Ihre Situation, technische und gesetzliche Voraussetzungen und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten. Gern helfen wir Ihnen auch bei der Vorbereitung der benötigten Unterlagen und der Antragstellung.

Zwei Punkte vorab: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, und was als Beginn zählt, regelt jedes Programm selbst. Bei der EEW etwa darf ein Liefer- oder Leistungsvertrag für die Ausführung erst nach der Bewilligung geschlossen werden. Einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht. Konkrete Aussagen zu Fördermöglichkeiten und deren Voraussetzungen können wir erst im Rahmen der Beratung treffen, nachdem wir Ihre individuelle Situation analysiert haben.

Was kostet ein Energieaudit oder eine Beratung für Unternehmen?

Der Preis für unsere Dienstleistungen hängt vom Arbeitsaufwand ab, der uns dabei entsteht. Je nach Größe Ihres Unternehmens, der Anzahl an Standorten, Anlagen, genutzten Energieträgern, vorhandener Datengrundlage und gewünschter Bearbeitungstiefe kann sich dieser Aufwand stark unterscheiden. Über Ihr Projekt und den erwartbaren Aufwand sprechen wir im Erstgespräch. Anschließend erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot mit allen Leistungen und ohne versteckte Kosten.

Wir haben eine Frist (z. B. BAFA). Schaffen Sie das rechtzeitig?

Fristen im Bereich Energieaudit und Förderung sind verbindlich einzuhalten. Teilen Sie uns Ihren Stichtag deshalb frühzeitig im Erstgespräch mit. Wir prüfen den erforderlichen Aufwand, stimmen den Ablauf darauf ab und geben Ihnen eine realistische Einschätzung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine fristgerechte Umsetzung möglich ist.

Erstkontakt

Erst verstehen.
Dann entscheiden.

Das Erstgespräch ist unverbindlich: Wir besprechen Ihr Anliegen, klären Ihre Ausgangssituation und stimmen die nächsten sinnvollen Schritte mit Ihnen ab. Online oder bei Ihnen vor Ort.

Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes

In der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste) geführt

Erstgespräch anfragen

Qualifikationen & Mitgliedschaften

  • Energieberater für Wohngebäude
  • Energieberater für Nichtwohngebäude
  • Energieaudit nach DIN EN 16247-1
  • Klimafreundlicher Neubau (KFN) mit QNG und LCA
  • VDI-Mitgliedschaft
  • Ingenieurkammer Thüringen
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Wir melden uns zeitnah.
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