Liegenschaftsübersicht
Zustand, Verbrauch, Nutzung und anstehende Instandhaltung je Gebäude in einer gemeinsamen Arbeitsgrundlage.
Kommunale Gebäude müssen wirtschaftlich betrieben, instand gehalten und schrittweise energetisch weiterentwickelt werden. Gleichzeitig stehen Investitionen in Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäude und andere Liegenschaften in Konkurrenz um begrenzte Haushaltsmittel.
Wir unterstützen Kommunen und öffentliche Auftraggeber dabei, den energetischen Zustand ihrer Gebäude zu bewerten, Maßnahmen sinnvoll zu priorisieren und verfügbare Mittel zielgerichtet einzusetzen. Dabei berücksichtigen wir auch die kommunale Wärmeplanung und deren Auswirkungen auf zukünftige Sanierungs- und Versorgungsentscheidungen.
Zustand, Verbrauch, Nutzung und anstehende Instandhaltung je Gebäude in einer gemeinsamen Arbeitsgrundlage.
Eine klare Reihenfolge nach Dringlichkeit, Energiewirkung, Wirtschaftlichkeit und Haushaltsrahmen.
Passende Programme, notwendige Nachweise und die nächsten Schritte bis zu Planung und Verwendungsnachweis.
Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäude, Sporthallen, Feuerwehren oder Bauhöfe unterscheiden sich erheblich in Nutzung, Betriebszeiten und technischer Ausstattung. Gleichzeitig müssen energetische Maßnahmen mit Instandhaltungsbedarf, gesetzlichen Anforderungen, Haushaltsplanung und Fördermöglichkeiten in Einklang gebracht werden.
Hinzu kommt die Transformation der Wärmeversorgung. Die kommunale Wärmeplanung schafft hierfür einen strategischen Rahmen, muss für Investitionsentscheidungen aber auf die einzelnen Gebäude und deren technische Voraussetzungen übertragen werden.
Bei größeren Gebäudebeständen stellt sich damit nicht nur die Frage, was technisch möglich ist, sondern auch, welche Maßnahmen wann sinnvoll umgesetzt werden sollten. Wir helfen Ihnen, diese Anforderungen zu strukturieren und daraus eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu entwickeln.
Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
Gern beraten wir Sie auch zu individuellen Vorhaben oder besonderen Anforderungen Ihres kommunalen Gebäudebestands. Sprechen Sie uns einfach an.
Die kommunale Wärmeplanung gibt Orientierung für die zukünftige Wärmeversorgung. Für die konkrete Investitionsplanung stellt sich anschließend die Frage, welche Konsequenzen sich daraus für einzelne kommunale Gebäude ergeben.
Die hoheitliche Wärmeplanung selbst übernehmen wir nicht, sie liegt in der Regel bei Stadtwerken oder größeren Planungsbüros. Unser Beitrag ist liegenschaftsseitig: Wir betrachten den energetischen Zustand, die vorhandene Anlagentechnik und den Wärmebedarf Ihrer Gebäude im Zusammenhang mit den örtlichen Perspektiven der Wärmeversorgung. So lassen sich zukünftige Wärmenetzoptionen, dezentrale Versorgungslösungen und notwendige Sanierungsmaßnahmen gemeinsam betrachten.
Bei größeren Gebäudebeständen bewerten wir zusätzlich Dringlichkeit, Einsparpotenzial, Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit der Maßnahmen. Daraus entsteht eine nachvollziehbare Strategie, welche Gebäude und Maßnahmen zuerst angegangen werden sollten und wie sich diese in die kommunale Wärme- und Investitionsplanung einordnen.
Unser Vorgehen beginnt immer damit, dass wir Ihren Gebäudebestand, die vorhandene Technik und Ihre Zielsetzung genau verstehen. Neben dem energetischen Zustand berücksichtigen wir dabei auch anstehende Instandhaltungen, den Haushaltsrahmen und die kommunale Wärmeplanung.
Auf dieser Grundlage entwickeln und bewerten wir geeignete Maßnahmen. Dazu gehört, die Ergebnisse so aufzubereiten, dass sie sich in Haushaltsjahre einordnen und in den zuständigen Gremien vertreten lassen. Je nach Aufgabenstellung übernehmen wir anschließend die Fach- und Detailplanung für Gebäude und technische Anlagen.
Gern begleiten wir Sie darüber hinaus bei der Umsetzung und unterstützen bei Fördermittelmanagement, energetischen Nachweisen, Baubegleitung und Projektmanagement.
Das Erstgespräch ist unverbindlich: Wir besprechen Ihr Anliegen, klären Ihre Ausgangssituation und stimmen die nächsten sinnvollen Schritte mit Ihnen ab. Online oder bei Ihnen vor Ort.
Sie finden Ihre Frage nicht? Schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Frage stellenAus dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) heraus nicht unmittelbar: Kommunen zählen dort ausdrücklich nicht zu den „öffentlichen Stellen" (§ 3), die ein Energiemanagement einführen müssen; diese Pflicht trifft Stellen des Bundes und der Länder (ab 3 GWh ein vollständiges System nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS, ab 1 GWh ein vereinfachtes; die Frist zur Einrichtung endete am 30.06.2026). Für Ihre Kommune kann sich eine vergleichbare Vorgabe aber aus dem Landesrecht ergeben. Wir prüfen Ihre konkrete Betroffenheit und bewerten Ihre Liegenschaften und Verbräuche, zum Beispiel im Rahmen eines Energieaudits. Die Einführung oder laufende Betreuung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 bieten wir nicht an. Angaben ohne Gewähr (Stand: 30.09.2026).
Nein. Die hoheitliche Wärmeplanung nach WPG ist eine planerische Gesamtaufgabe, die meist bei Stadtwerken oder größeren Büros liegt. Wir arbeiten liegenschaftsseitig: Wir bewerten einzelne kommunale Gebäude und stimmen Heizungs- und Sanierungsentscheidungen mit dem Stand der örtlichen Wärmeplanung ab.
Infrage kommen vor allem die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG); finanzschwache Kommunen erhalten in der Regel erhöhte Quoten. Das passende Programm prüfen wir je Vorhaben und stellen den Antrag vor Vorhabenbeginn. Förderstand 2026, ohne Gewähr.
Aufträge der öffentlichen Hand werden im Wettbewerb vergeben (UVgO, oberhalb der EU-Schwellenwerte VgV). Wir kennen dieses Verfahren und sind darauf eingestellt. Für eine erste, unverbindliche Einordnung Ihres Vorhabens sprechen Sie uns einfach an.
Qualifikationen & Mitgliedschaften