Bilanz nach DIN 18599
Gebäudehülle, Nutzung und Anlagentechnik werden gemeinsam bewertet und als technische Ausgangslage dokumentiert.
Nichtwohngebäude stellen je nach Nutzung sehr unterschiedliche Anforderungen an Energieversorgung, Gebäudetechnik und Raumklima. Grundlage unserer Bewertung ist die energetische Bilanzierung nach der Normenreihe DIN 18599: Gebäudehülle, Anlagentechnik und Nutzung werden gemeinsam betrachtet, und mögliche Maßnahmen stehen im Variantenvergleich unter denselben Randbedingungen nebeneinander.
Mit unseren in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste) eingetragenen Energieeffizienz-Experten unterstützen wir Eigentümer und Betreiber von Büro- und Verwaltungsgebäuden, sozialen Einrichtungen sowie Handels- und Gewerbeimmobilien dabei, den energetischen Zustand ihrer Gebäude zu bewerten, sinnvolle Maßnahmen zu entwickeln und diese fachgerecht zu planen und umzusetzen.
Gebäudehülle, Nutzung und Anlagentechnik werden gemeinsam bewertet und als technische Ausgangslage dokumentiert.
Aufeinander abgestimmte Maßnahmenpakete mit Variantenvergleich, Prioritäten und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Geeignete Programme, Antrag vor Vorhabenbeginn und die erforderlichen technischen Nachweise bis zur Umsetzung.
Bürogebäude, Verwaltungen, Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen oder Gewerbeimmobilien unterscheiden sich erheblich in Nutzung, Betriebszeiten und technischer Ausstattung. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Anforderungen an Energieeffizienz, Raumklima und Versorgungssicherheit.
Energetische Maßnahmen müssen deshalb zum Gebäude und zu seiner tatsächlichen Nutzung passen. Gleichzeitig sind Wirtschaftlichkeit, Förderbedingungen, gesetzliche Anforderungen und der laufende Betrieb zu berücksichtigen.
Wir helfen Ihnen dabei, diese Anforderungen zusammenzuführen und daraus eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die weitere Entwicklung Ihres Gebäudes zu schaffen.
Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
Gern beraten wir Sie auch zu individuellen Vorhaben oder besonderen Anforderungen Ihres Gebäudes. Sprechen Sie uns einfach an.
Eine sinnvolle Sanierungsstrategie beginnt mit einer fundierten Bestandsaufnahme. Wir betrachten Gebäudehülle, Anlagentechnik, Energieverbräuche und die tatsächliche Nutzung des Gebäudes. Bei Bedarf erstellen wir eine Energiebilanz nach der Normenreihe DIN 18599.
Für Nichtwohngebäude gibt es dafür eine eigene Förderschiene: die Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" (EBN). Die Beratung ist über die BAFA mit 50 Prozent des förderfähigen Honorars bezuschussbar, bei mehr als 500 m² Nettogrundfläche bis zu 4.000 € (Stand 2026, ohne Gewähr).
Auf dieser Grundlage entwickeln und vergleichen wir geeignete Maßnahmen und Versorgungskonzepte. Dabei betrachten wir neben der möglichen Energieeinsparung auch Investitionskosten, Betriebskosten und verfügbare Fördermittel. So entsteht eine auf das Gebäude abgestimmte Strategie, mit der sich einzelne Maßnahmen priorisieren und sinnvoll aufeinander aufbauen lassen.
Unser Vorgehen beginnt immer damit, dass wir Ihr Gebäude, die vorhandene Technik und Ihre Zielsetzung genau verstehen. Neben dem energetischen Zustand berücksichtigen wir dabei auch die tatsächliche Nutzung, betriebliche Anforderungen und Ihre langfristigen Ziele für die Immobilie.
Auf dieser Grundlage entwickeln und bewerten wir geeignete Maßnahmen. Gerade bei Schulen, Kitas und Pflegeeinrichtungen gehört dazu die Frage, wie sich Bauabschnitte in Ferien- und Belegungszeiten einplanen lassen. Je nach Aufgabenstellung übernehmen wir anschließend die Fach- und Detailplanung für Gebäude und technische Anlagen.
Gern begleiten wir Sie darüber hinaus bei der Umsetzung und unterstützen bei Fördermittelmanagement, energetischen Nachweisen, Baubegleitung und Projektmanagement.
Das Erstgespräch ist unverbindlich: Wir besprechen Ihr Anliegen, klären Ihre Ausgangssituation und stimmen die nächsten sinnvollen Schritte mit Ihnen ab. Online oder bei Ihnen vor Ort.
Sie finden Ihre Frage nicht? Schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Frage stellenJa. Nichtwohngebäude wie Büro, Handel, Logistik, Praxen, Pflege- und Sozialbauten haben eine eigene Förder- und Pflichtenlogik, getrennt von der Wohnungswirtschaft (Mehrfamilienhaus) und von der industriellen Auditpflicht. Genau diese Lücke decken wir mit Energieberatung nach DIN 18599, Energieausweis und BEG-Begleitung ab.
Über die Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" (BAFA) werden 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst, bei mehr als 500 m² Nettogrundfläche bis zu 4.000 €. Grundlage ist eine Energiebilanz nach DIN 18599. Förderstand 2026, ohne Gewähr.
Für Nichtwohngebäude erstellen wir Bedarfsausweise auf Basis einer Energiebilanz. Sie beschreiben das Gebäude unabhängig vom Nutzerverhalten und zeigen, wo Maßnahmen ansetzen. Nach derzeitigem Recht können Sie bei einem bestehenden Nichtwohngebäude grundsätzlich noch zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen.
Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich das mit einer Neufassung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG): Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing oder Verlängerung eines solchen Vertrags ist für ein Nichtwohngebäude dann ein Energieausweis auf Grundlage einer energetischen Bilanzierung erforderlich, sofern nicht bereits ein gültiger Energieausweis vorliegt. Ein noch gültiger Ausweis, auch ein Verbrauchsausweis, kann also bis zum Ende seiner Gültigkeit weiter verwendet werden.
Zu beachten sind außerdem Vorlage-, Aushang- und Inseratspflichten (Stand: 29.09.2026, ohne Gewähr).
Energieausweis für Wohn- und NichtwohngebäudeCRREM-Dekarbonisierungspfade zeigen, ab welchem Jahr ein Gebäude die Klimaziele verfehlt und dadurch an Wert und Finanzierbarkeit verlieren kann. Wir gleichen Ihr Gebäude mit dem Zielpfad ab, ermitteln das voraussichtliche Misalignment-Jahr und leiten eine priorisierte Sanierungs-Roadmap ab. Wir liefern damit die Gebäude- und Maßnahmenebene, also keine CSRD/ESRS-Berichterstattung und kein Investoren-Reporting.
Ja. Pflegeeinrichtungen, soziale und kirchliche Träger sowie Verwaltungs- und Sozialbauten sind Nichtwohngebäude und nutzen dieselbe Förderschiene (BAFA-Energieberatung / DIN 18599, BEG). Krankenhaus-spezifische Spezialtechnik (OP, Reinraum, Medizintechnik) gehört allerdings nicht zu unserem Leistungskern.
Qualifikationen & Mitgliedschaften