Für Hausverwaltungen,
WEG und Bestandshalter.
Steigende Energiekosten, gesetzliche Anforderungen und notwendige Investitionen in den Gebäudebestand stellen Eigentümer und Verwalter vor komplexe Entscheidungen. Energetische Maßnahmen müssen technisch sinnvoll, wirtschaftlich tragfähig und mit Instandhaltungsplanung, Finanzierung und den Interessen der Eigentümer vereinbar sein.
Als Ingenieurgesellschaft, deren Partner in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste) eingetragen sind, unterstützen wir Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Bestandshalter dabei, den energetischen Zustand ihrer Gebäude zu bewerten, sinnvolle Maßnahmen zu entwickeln und diese fachgerecht zu planen und umzusetzen.
Herausforderungen in der Wohnungswirtschaft
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG; bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz), kommunale Wärmeplanung, CO₂-Kosten und steigende Anforderungen an die Energieeffizienz verändern die Rahmenbedingungen für Bestandsgebäude. Gleichzeitig müssen Investitionen langfristig geplant und mit ohnehin anstehenden Instandhaltungsmaßnahmen abgestimmt werden.
Bei größeren Beständen kommt eine weitere Herausforderung hinzu: Nicht jedes Gebäude kann gleichzeitig saniert werden. Maßnahmen müssen nach technischem Zustand, Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und verfügbarem Budget priorisiert werden.
Wir helfen Ihnen dabei, diese Anforderungen zu strukturieren und daraus eine belastbare Entscheidungsgrundlage für einzelne Gebäude oder ganze Portfolios zu entwickeln.
Unser Leistungsspektrum für die Wohnungswirtschaft
Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
- Energieberatung und energetische Bestandsanalyse
- Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP)
- Sanierungs- und Versorgungskonzepte
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
- Fördermittelmanagement
- Portfolioanalysen und Priorisierung von Maßnahmen
- Technische Analysen und Gebäudesimulationen
- Fach- und Detailplanungen
- Projektmanagement und Baubegleitung
Gern beraten wir Sie auch zu individuellen Vorhaben oder komplexeren Gebäudebeständen. Sprechen Sie uns einfach an.
Energetische Strategien für Bestandsgebäude
Kein Bestandsgebäude ist wie das andere. Bauzustand, Anlagentechnik, Energieverbrauch, geplante Instandhaltungen und örtliche Versorgungsmöglichkeiten bestimmen, welche Maßnahmen technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Wir untersuchen diese Rahmenbedingungen und entwickeln darauf abgestimmte Sanierungs- und Versorgungskonzepte. Dabei vergleichen wir unterschiedliche Varianten, von einzelnen Effizienzmaßnahmen bis zur umfassenden energetischen Sanierung oder Erneuerung der Wärmeversorgung.
Ein Punkt lohnt sich dabei früh: Sind größere Maßnahmen an der Gebäudehülle Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), kann das zusätzliche Fördervorteile eröffnen und den förderfähigen Kostenrahmen der BEG erhöhen. Ob und in welcher Höhe sich das auswirkt, hängt von Maßnahme und Investitionsvolumen ab. Bei größeren Portfolios unterstützen wir zusätzlich bei der Priorisierung. So entsteht eine nachvollziehbare Reihenfolge, welche Gebäude und Maßnahmen zuerst angegangen werden sollten.
Verstehen. Planen. Umsetzen.
Unser Vorgehen beginnt immer damit, dass wir Ihre Gebäude, die vorhandene Technik und Ihre Zielsetzung genau verstehen. Neben dem energetischen Zustand berücksichtigen wir dabei auch anstehende Instandhaltungen, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Ihre langfristige Strategie für den Bestand.
Auf dieser Grundlage entwickeln und bewerten wir geeignete Maßnahmen. Bei WEG und größeren Verwaltungen gehört dazu auch, die Ergebnisse so aufzubereiten, dass sie in Eigentümerversammlung und Wirtschaftsplan tragfähig sind. Je nach Aufgabenstellung übernehmen wir anschließend die Fach- und Detailplanung für Gebäude und technische Anlagen.
Gern begleiten wir Sie darüber hinaus bei der Umsetzung und unterstützen bei Fördermittelmanagement, Dokumentationspflichten, Baubegleitung und Projektmanagement.
Erst verstehen.
Dann entscheiden.
Das Erstgespräch ist unverbindlich: Wir besprechen Ihr Anliegen, klären Ihre Ausgangssituation und stimmen die nächsten sinnvollen Schritte mit Ihnen ab. Online oder bei Ihnen vor Ort.
Häufige Fragen.
Sie finden Ihre Frage nicht? Schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Frage stellen Als Hausverwaltung betreuen wir viele Objekte. Müssen wir jetzt überall Heizungen tauschen?
Nein. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die frühere 65-Prozent-Vorgabe beim Heizungstausch und die allein an das Alter eines Heizkessels geknüpfte Austauschpflicht gelten in dieser Form nicht mehr.
Für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen bestehen jedoch stufenweise Anforderungen an den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe: Wird eine solche Heizung nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eingebaut, muss ein Mindestanteil der Wärme zum Beispiel aus Biomethan, Bioöl oder bestimmten Arten von Wasserstoff stammen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040; § 43 GModG). Die Pflicht lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen auch anders erfüllen, etwa mit einer Wärmepumpen-Hybridheizung oder mit Solarthermie.
Wir priorisieren Ihre Objekte nach Zustand, Betriebskosten, CO₂-Kosten und Förderung. Stand: 29.09.2026, ohne Gewähr.
Unsere WEG will die Heizung im Gemeinschaftseigentum erneuern, bekommen wir Förderung?
Ja. Für den Heizungstausch im Gemeinschaftseigentum kann die WEG über eine bevollmächtigte Person, meist die Verwaltung, die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) beantragen. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, die je Wohneinheit gestaffelt sind.
Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus sind an die Selbstnutzung gebunden: Eigentümer, die ihre Wohnung selbst bewohnen, können sie für diese Wohnung über einen Zusatzantrag erhalten. Wir begleiten Antrag und Nachweisführung. Förderstand: 29.09.2026, ohne Gewähr.
Wie wirkt sich die CO₂-Kostenaufteilung auf uns als Vermieter konkret aus?
Seit 2023 hängt Ihr Anteil an den CO₂-Kosten von der Effizienz des Gebäudes ab (Stufenmodell nach § 5 CO2KostAufG). Bei einem ineffizienten Wohngebäude können bis zu 95 Prozent der CO₂-Kosten bei Ihnen als Vermieter liegen, bei einem sehr effizienten Gebäude entfällt Ihr Anteil.
Für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach § 43 GModG neu eingebaut werden, gilt künftig eine eigene Regel: Ab dem 1. Januar 2028 tragen Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten und bei Gas die Netzentgelte jeweils zur Hälfte, ab dem 1. Januar 2029 auch die Kosten für den vorgeschriebenen Anteil klimafreundlicher Brennstoffe, bis zu einem Anteil von 30 Prozent (§ 5a CO2KostAufG). Für bestimmte Härtefälle gibt es Ausnahmen (§ 5d).
Wir ermitteln die Stufe je Objekt und zeigen, welche Maßnahmen Ihren Anteil und Ihre laufenden Kosten senken. Stand: 30.09.2026, ohne Gewähr.
Können wir die Sanierungskosten auf die Miete umlegen?
Energetische Modernisierungskosten können nach § 559 BGB mit bis zu 8 Prozent pro Jahr auf die Jahresmiete umgelegt werden, begrenzt durch die Kappungsgrenze von höchstens 3 €/m² in sechs Jahren (bei Mieten unter 7 €/m² höchstens 2 €/m²).
Für den Einbau einer neuen Heizung gilt § 559e BGB: Wird die Förderung in Anspruch genommen, können 10 Prozent der Kosten abzüglich der Fördermittel umgelegt werden, höchstens 50 ct/m² in sechs Jahren.
Seit dem 29. Juli 2026 gilt zusätzlich: Für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen nach § 43 GModG entfällt die Pauschale von 15 Prozent für ersparte Erhaltungskosten. Bei einer Wärmepumpe ist die volle Umlage nur möglich, wenn ein Fachunternehmer eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 nachweist, sonst darf nur die Hälfte der Kosten angesetzt werden (§ 559f BGB). Ausnahmen gelten unter anderem für Gebäude, die nach 1996 errichtet wurden, oder bei einer Vorlauftemperatur von höchstens 55 °C.
Wir verzahnen Förderung, Nachweise und Umlage. Die Prüfung im Einzelfall ersetzt keine Rechtsberatung.
Wir haben ein großes, gemischtes Portfolio, womit fangen wir an?
Mit einer strukturierten Datenaufnahme und Priorisierung. Wir bewerten Ihre Objekte nach Wirkung, ROI und Förderfähigkeit und ordnen sie in eine Reihenfolge. So sehen Sie, wo gesetzlicher Handlungsdruck, hohe CO₂-Kostenanteile und gute Förderung zusammenfallen. Ergebnis ist eine priorisierte Sanierungsplanung für Ihr Portfolio.
Gefördert wird die Beratung nicht für das Portfolio als Ganzes, sondern je Wohngebäude: Die BAFA-Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) wird derzeit mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst, höchstens mit 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung einer WEG kommen einmalig 250 Euro hinzu. Förderstand: 29.09.2026, ohne Gewähr.